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der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Zweckverband bei einem Umlegungsverfahren Grunderwerbsteuer zahlen muss, wenn er nicht als Eigentümer eines Grundstücks im Umlegungsgebiet beteiligt ist. Diese wichtige Entscheidung unterstreicht die Bedeutung einer gründlichen grunderwerbsteuerlichen Prüfung bei öffentlichen Umlegungsverfahren und richtet ein besonderes Augenmerk auf die Zurechnung der Grundstücke. Erfahren Sie hierzu mehr in unserem Beitrag.

 

Zusätzlich zu diesem Thema erhalten Sie insbesondere wichtige Informationen zum Jahressteuergesetz 2024 und der Stromsteuerbefreiung von Ladesäulen. 

 

Wir wünschen Ihnen eine informative und erkenntnisreiche Lektüre,

 

Ihr

Martin Dietz

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Martin Dietz

Diplom Bankbetriebswirt | Prokurist / Senior Manager

 

martin.dietz@curacon.de
0711/25587-82

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