Newsletter für die Kirche
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in diesem Newsletter gehen wir insbesondere auf zwei Fragestellungen ein, die für die Zukunftsfähigkeit kirchlicher Organisationen essentiell sind:

 

Wie kann eine strukturierte Analyse von Verwaltungspotenzialen kirchliche Körperschaften bei der Bewältigung von Herausforderungen wie Digitalisierung und Fachkräftemangel unterstützen? Wie hilft ein robustes Berichtswesen bei fundierten Entscheidungen und einer nachhaltigen wirtschaftlichen Stabilität in kirchlichen Einrichtungen? 

 

Zusätzlich informieren wir Sie gerne über die Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 sowie die E-Rechnungspflicht seit Januar 2025.

 

Wir wünschen Ihnen eine informative und erkenntnisreiche Lektüre,

 

Ihr

Martin Dietz

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Martin Dietz

Diplom Bankbetriebswirt | Prokurist / Senior Manager

 

martin.dietz@curacon.de
0711/25587-82

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Check für kirchliche Verwaltungen

 

Lesedauer: 1:40 Minuten

Der steigende wirtschaftliche Druck auf die kirchlichen Körperschaften erfordert ein methodisches Vorgehen bei der notwendigen Neuausrichtung der Verwaltung. Wir erklären Ihnen, was Sie im Blick haben sollten und welche Chancen sich dadurch ergeben.

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Berichtswesen in kirchlichen Organisationen neu denken

Lesedauer: 1:45 Minuten

Refinanzierungsengpässe setzen auch kirchliche Organisationen zunehmend unter Druck. Ein strukturiertes und belastbares Berichtswesen hilft, Engpässe frühzeitig zu identifizieren, fundierte Entscheidungen zu treffen und somit den Betreuungsauftrag sicherzustellen.

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E-Rechnungen – Pflicht seit 01.01.2025

 

Lesedauer: 1:30 Minuten

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Hierbei besteht eine Vielzahl  an verschiedensten Herausforderungen und Fragestellungen. Wir geben Ihnen einen Überblick. 

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Welche Chancen stecken im Jahressteuergesetz 2024? 

Lesedauer: 1:10 Minuten

Welche relevanten Themen bringt das Jahressteuergesetz 2024? Wir geben Ihnen einen Überblick über die Themen § 2b UStG,  die Steuerbefreiung im Bereich Sport sowie die Steuerfreiheit bei Bildungsleistungen. 

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DSG-VO: Nehmen Sie Betroffenenanfragen ernst 

Lesedauer: 2:30 Minuten

Betroffene stellen bisweilen exzessiv viele Anfragen zu möglichen Verstößen. Der EuGH hat nun hohe Hürden festgesetzt, wann Behörden solche Massenbeschwerden ablehnen dürfen.  

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