da die Finanzverwaltung nach längerer Zeit eine Meldemöglichkeit für elektronische Kassensysteme geschaffen hat, ist nun ein neuer Starttermin für die Meldepflicht veröffentlicht worden. Alle Unternehmen sind ab dem 1. Januar 2025 meldepflichtig. Wissen Sie, was Sie dabei beachten oder dafür tun müssen? Wir erklären es Ihnen gerne in unserem Beitrag.
Neben weiterer Themen geben wir Ihnen außerdem ein Update zum Thema Grundsteuerbewertung. Dank eines Urteils des BFH kann die Grundsteuerbewertung neuerdings auch individuell betrachtet werden. Was bedeutet das für Sie?
Wir wünschen Ihnen eine informative und erkenntnisreiche Lektüre,
Lange Zeit war die Meldepflicht für elektronische Kassensysteme ausgesetzt worden. Nun hat die Finanzverwaltung eine elektronische Meldemöglichkeit geschaffen. Für Unternehmen beginnt damit ab dem 01.01.2025 die Meldepflicht. Was müssen Sie jetzt beachten?
Was lange währt … mit Spannung wurde erwartet, wie der deutsche Gesetzgeber die Nachhaltigkeitsanforderungen, die sich aus der CSRD ergeben, umsetzen wird und welche Mitgliedstaatenwahlrechte wie ausgeübt werden.
Umsatzbesteuerung von Landeszuweisungen und Zuschüssen
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Mit Urteil XI R 13/21 vom 17. April 2024 hat der Bundesfinanzhof bei der steuerlichen Qualifizierung von (Landes-)Zuweisungen weiter Licht ins Dunkel gebracht und auch für den damit zusammenhängenden Vorsteuerabzug bei nicht kostendeckenden Tätigkeiten von juristischen Personen des öffentlichen Rechts für Klarheit gesorgt.
Webseitenbetreiber:innen sollten ihr Impressum und die Datenschutzerklärung überprüfen und sicherstellen, dass die Vorgaben des Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (DDG) erfüllt werden. Wir erklären Ihnen, was Sie berücksichtigen müssen.
Ein BFH-Beschluss zur Grundsteuerwertfeststellung liegt vor: In zwei Verfahren wird dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stattgegeben und eine individuelle Betrachtung der Grundsteuerbewertung eingeräumt.
Inspiration gefällig? Unser neues Führungsnetzwerk für Frauen
Gute Führung inspiriert und gute Führung lässt sich inspirieren. Genau das steckt hinter :inSPIRE, unserem Netzwerk für weibliche Führungskräfte in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft. Wir bieten Ihnen einen Raum: um sich zu vernetzen, um neue Perspektiven zu gewinnen und um sich gegenseitig zu befähigen. Seien Sie dabei!
Studie Nachhaltigkeit in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft
Die Dringlichkeit des Themas Nachhaltigkeit ist vielen Organisationen bewusst, jedoch gestaltet sich die Umsetzung oft schwierig, insbesondere aufgrund des hohen Kosten- und Zeitaufwands. Unsere neueste Studie setzt hier an und zielt darauf ab, die Herausforderungen im Bereich Nachhaltigkeit für Unternehmen zu identifizieren und Lösungsansätze zu entwickeln.
Studie zur Management-Vergütung im öffentlichen Sektor
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Um in Zeiten des allgegenwärtigen Fachkräftemangels attraktiv als Arbeitgeber zu bleiben ist auch eine konkurrenzfähige Vergütung entscheidend. Maßgebend für die Höhe sind u.a. die Funktion innerhalb der Geschäftsführung sowie die Umsatzgröße.
Ärgerlich, aber vermeidbar? Wir stellen Ihnen den Angebotsausschluss im Vergaberecht aus unterschiedlicher Perspektive dar und erklären Ihnen in diesem Beitrag, wie Sie den Ausschluss vermeiden können und wie wir Sie dabei unterstützen können.
Aufwandsentschädigungen als Aufsichtsrat einer kommunalen GmbH
Lesedauer: 2:00 Minuten
Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26a EstG ist nicht an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Voraussetzungen geknüpft. Die Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Recht ist ausreichend.
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