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da die Finanzverwaltung nach längerer Zeit eine Meldemöglichkeit für elektronische Kassensysteme geschaffen hat, ist nun ein neuer Starttermin für die Meldepflicht veröffentlicht worden. Alle Unternehmen sind ab dem 1. Januar 2025 meldepflichtig. Wissen Sie, was Sie dabei beachten oder dafür tun müssen? Wir erklären es Ihnen gerne in unserem Beitrag.

 

Neben weiterer Themen geben wir Ihnen außerdem ein Update zum Thema Grundsteuerbewertung. Dank eines Urteils des BFH kann die Grundsteuerbewertung neuerdings auch individuell betrachtet werden. Was bedeutet das für Sie?


Wir wünschen Ihnen eine informative und erkenntnisreiche Lektüre,

 

Ihre 

Annika Ort

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Annika Ort

Steuerberaterin | Partnerin, Niederlassungsleiterin

 

annika.ort@curacon.de
0251/92208-129

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Meldepflicht für Kassensysteme

  

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Lange Zeit war die Meldepflicht für elektronische Kassensysteme ausgesetzt worden. Nun hat die Finanzverwaltung eine elektronische Meldemöglichkeit geschaffen. Für Unternehmen beginnt damit ab dem 01.01.2025 die Meldepflicht. Was müssen Sie jetzt beachten?

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Geplante Umsetzung der CSRD in Deutschland

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Umsatzbesteuerung von Landeszuweisungen und Zuschüssen

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Mit Urteil XI R 13/21 vom 17. April 2024 hat der Bundesfinanzhof bei der steuerlichen Qualifizierung von (Landes-)Zuweisungen weiter Licht ins Dunkel gebracht und auch für den damit zusammenhängenden Vorsteuerabzug bei nicht kostendeckenden Tätigkeiten von juristischen Personen des öffentlichen Rechts für Klarheit gesorgt.

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Handlungsbedarf nach Inkrafttreten des DDG

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Studie Nachhaltigkeit in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft

Die Dringlichkeit des Themas Nachhaltigkeit ist vielen Organisationen bewusst, jedoch gestaltet sich die Umsetzung oft schwierig, insbesondere aufgrund des hohen Kosten- und Zeitaufwands. 
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Studie zur Management-Vergütung im öffentlichen Sektor

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Um in Zeiten des allgegenwärtigen Fachkräftemangels attraktiv als Arbeitgeber zu bleiben ist auch eine konkurrenzfähige Vergütung entscheidend. Maßgebend für die Höhe sind u.a. die Funktion innerhalb der Geschäftsführung sowie die Umsatzgröße.

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Ausschluss von Angeboten im Vergaberecht

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Ärgerlich, aber vermeidbar? Wir stellen Ihnen den Angebotsausschluss im Vergaberecht aus unterschiedlicher Perspektive dar und erklären Ihnen in diesem Beitrag, wie Sie den Ausschluss vermeiden können und wie wir Sie dabei unterstützen können.

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Aufwandsentschädigungen als Aufsichtsrat einer kommunalen GmbH

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Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26a EstG ist nicht an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Voraussetzungen geknüpft. Die Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Recht ist ausreichend. 

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